Leitern und Tritte

Prüfung gemäß BetrSichV §3 (3), BGI 694 in Anlehnung an DGUV Information 208-016

 

Wir sind Ihr Partner für die DGUV Prüfung von Leitern und Tritten.

 

Leitern und Tritte sind unverzichtbare Arbeitsmittel in vielen Betrieben und müssen daher regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Gemäß der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV §3 (3) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Leitern und Tritte regelmäßig prüfen zu lassen.

 

Wir bieten Ihnen professionelle und zuverlässige DGUV Prüfungen für Leitern und Tritte an, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Unsere geschulten, zertifizierten Prüfer führen die Prüfungen gemäß den Vorgaben der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV §3 (3) sowie der BGI 694 durch und erstellen für Sie Prüfprotokolle, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

 

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz im Bereich der DGUV Prüfung von Leitern und Tritten.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für Ihre Prüfung zu vereinbaren und sicherzustellen, dass Ihre Arbeitsmittel den geltenden Vorschriften entsprechen.

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.