Flurförderzeuge

Prüfung DGUV V68, BetrSichV §14 Abs.2, FEM-4.004

 

Die Prüfung gemäß BGV D27 und DGUV Vorschrift 68 in Anlehnung an die FEM 4.004 ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bei uns sind Sie genau richtig.

 

Die DGUV V68, BGV D27 und die fem-4.004 schreiben vor, dass Flurförderzeuge in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit und Funktionalität überprüft werden müssen. Für die Prüfung von Flurförderzeugen, wie beispielsweise Hubwagen und Gabelstaplern, stehen wir ihnen mit unserem Know-how und unserer Erfahrung zur Seite.

 

Mit unserer professionellen Prüfung gewährleisten sie nicht nur die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und den reibungslosen Betrieb ihrer Flurfördermittel, sondern sie erfüllen auch alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden Versicherungsausfall und mögliche Bußgelder.

 

 

 

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für die DGUV Prüfung ihrer Flurfördergeräte zu vereinbaren. Wir stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgen dafür, dass ihre Flurförderzeuge ordentlich geprüft sind.